Assewasser wichtige Fragen (FAQ)

Lesen Sie hier eine Auswahl an Fragen und Stichpunkten, die wir als Bürgerinitiative immer wieder interessierten Bürgern erläutern.
Sollten Sie eine Ihrer Fragen hier nicht finden, können Sie diese gern an uns stellen.

Die Politik bestimmt die Grenzwerte?
Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat die aktuellen Messwerte der Zutrittslösungen vorgelegt und diese sind lt. Messprotokoll freigemessen nach Strahlenschutzverordnung. Warum haben Sie als BI eigentlich Bedenken dagegen? Grundsätzlich können die Grenzwerte der seit 2001 geltenden Strahlenschutzverordnung keinen ausreichenden Gesundheitsschutz gewährleisten, da zur Festlegung dieser Grenzwerte auch rein wirtschaftliche Interessen der Atomindustrie berücksichtigt wurden. Grenzwerte sind zumeist willkürlich gezogene Grenzen, die besagen, in welchem Grad die Umwelt straffrei verschmutzt werden darf. Desweiteren ist die Strahlenschutzverordnung selbst, sowie deren Entstehung bzw. Ausarbeitung u. Anwendung, schon seit Ihrer Entstehung in Fachkreisen immer wieder umstritten. Beim sogenannten Freimessen handelt es sich um einen reinen Verwaltungsvorgang, bei dem das belastete Material aus der Überwachung entlassen wird. Frei von Strahlung oder radioaktiven Bestandteilen wird das Material dadurch nicht. Finden Sie hier einen Link zu einem Untersuchungsbericht der EU-Komission [EUROPEAN COMMISSION, RADIATION PROTECTION NO 152, Emerging Issues on Tritium and Low Energy Beta Emitters, EU Scientific Seminar 2007 (PDF; 2,8 MB)], wonach Tritium bis zum Faktor 5000 in seiner Gefährlichkeit unterschätzt wird. Solange solche großen Unklarheiten in der Fachwelt bestehen, ist es für uns als Bürgerinitiative auch irrelevant, welcher Grenzwert für das Einleitvorhaben herangezogen werden. Vertrauen kann es so nicht geben.